Weiterbildung von Berufskraftfahrern


Seit dem 10.09.2009 hat der Gesetzgeber neue Regelungen für Berufskraftfahrer getroffen. Alle betroffenen LKW-Fahrer , die vor diesem Stichtag ihren Führerschein erworben haben, müssen bis zum 10.09.2014 eine Weiterbildung von 35 h (5 Einheiten zu je 7 Zeitstunden) absolviert haben.
Alle nach diesem Termin ausgestellten C, CE Führerscheine (Berufskraftfahrer) müssen eine beschleunigte Grundqualifikation von 140 Zeitstunden mit einer 90minütigen Prüfung bei der IHK abschließen.
 
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Termine Samstagslehrgang
 
04.07.2608:00Berufskraftfahrerweiterbildung
15.08.2608:00Berufskraftfahrerweiterbildung
12.09.2608:00Berufskraftfahrerweiterbildung
24.10.2608:00Berufskraftfahrerweiterbildung
07.11.2608:00Berufskraftfahrerweiterbildung
12.12.2608:00Berufskraftfahrerweiterbildung
 
 
Termine Wochenlehrgang
 
18.05.2608:00Berufskraftfahrerweiterbildung bis 22.05.2026
16.11.2608:00Berufskraftfahrerweiterbildung bis 20.11.2026