Weiterbildung von Berufskraftfahrern
Seit dem 10.09.2009 hat der Gesetzgeber neue Regelungen für Berufskraftfahrer getroffen.
Alle betroffenen LKW-Fahrer , die vor diesem Stichtag ihren Führerschein erworben haben, müssen bis zum 10.09.2014 eine Weiterbildung von 35 h (5 Einheiten zu je 7 Zeitstunden) absolviert haben.
Alle nach diesem Termin ausgestellten C, CE Führerscheine (Berufskraftfahrer) müssen eine beschleunigte Grundqualifikation von 140 Zeitstunden mit einer 90minütigen Prüfung bei der IHK abschließen.
Alle nach diesem Termin ausgestellten C, CE Führerscheine (Berufskraftfahrer) müssen eine beschleunigte Grundqualifikation von 140 Zeitstunden mit einer 90minütigen Prüfung bei der IHK abschließen.
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Termine Samstagslehrgang
Termine Wochenlehrgang