Weiterbildung von Berufskraftfahrern


Seit dem 10.09.2009 hat der Gesetzgeber neue Regelungen für Berufskraftfahrer getroffen. Alle betroffenen LKW-Fahrer , die vor diesem Stichtag ihren Führerschein erworben haben, müssen bis zum 10.09.2014 eine Weiterbildung von 35 h (5 Einheiten zu je 7 Zeitstunden) absolviert haben.
Alle nach diesem Termin ausgestellten C, CE Führerscheine (Berufskraftfahrer) müssen eine beschleunigte Grundqualifikation von 140 Zeitstunden mit einer 90minütigen Prüfung bei der IHK abschließen.
 
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Termine Samstagslehrgang
 
25.01.2508:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
08.02.2508:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
22.02.2508:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
08.03.2508:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
22.03.2508:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
 
 
Termine Wochenlehrgang
 
13.01.2508:00Berufskraftfahrer Weiterbildung bis 17.01.2025
19.05.2508:00Berufskraftfahrer Weiterbildung bis 23.05.2025