Weiterbildung von Berufskraftfahrern


Seit dem 10.09.2009 hat der Gesetzgeber neue Regelungen für Berufskraftfahrer getroffen. Alle betroffenen LKW-Fahrer , die vor diesem Stichtag ihren Führerschein erworben haben, müssen bis zum 10.09.2014 eine Weiterbildung von 35 h (5 Einheiten zu je 7 Zeitstunden) absolviert haben.
Alle nach diesem Termin ausgestellten C, CE Führerscheine (Berufskraftfahrer) müssen eine beschleunigte Grundqualifikation von 140 Zeitstunden mit einer 90minütigen Prüfung bei der IHK abschließen.
 
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Termine Samstagslehrgang
 
25.10.2508:00Berufskraftfahrerweiterbildung
08.11.2508:00Berufskraftfahrerweiterbildung
22.11.2508:00Berufskraftfahrerweiterbildung
06.12.2508:00Berufskraftfahrerweiterbildung
10.01.2608:00Berufskraftfahrerweiterbildung
24.01.2608:00Berufskraftfahrerweiterbildung
 
 
Termine Wochenlehrgang
 
17.11.2508:00Berufskraftfahrerweiterbildung bis 21.11.2025
05.01.2608:00Berufskraftfahrerweiterbildung bis 09.01.2026
18.05.2608:00Berufskraftfahrerweiterbildung bis 22.05.2026