Weiterbildung von Berufskraftfahrern


Seit dem 10.09.2009 hat der Gesetzgeber neue Regelungen für Berufskraftfahrer getroffen. Alle betroffenen LKW-Fahrer , die vor diesem Stichtag ihren Führerschein erworben haben, müssen bis zum 10.09.2014 eine Weiterbildung von 35 h (5 Einheiten zu je 7 Zeitstunden) absolviert haben.
Alle nach diesem Termin ausgestellten C, CE Führerscheine (Berufskraftfahrer) müssen eine beschleunigte Grundqualifikation von 140 Zeitstunden mit einer 90minütigen Prüfung bei der IHK abschließen.
 
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Termine Samstagslehrgang
 
03.06.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
17.06.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
01.07.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
15.07.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
29.07.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
12.08.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
26.08.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
09.09.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
23.09.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
14.10.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
04.11.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
18.11.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
02.12.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
 
 
Termine Wochenlehrgang
 
18.09.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
13.11.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung
11.12.2308:00Berufskraftfahrer Weiterbildung