Einteilung der Fahrerlaubnisklassen


Ladekran

 
Mindestalter: 18 Jahre
Einschlusskl.:
Voraussetzung: Körperliche, geistige und charakterliche Eignung
Voraussetzung: Führerschein für die entsprechende Fahrzeugklasse
Dauer: 2 Tage
Nachweis: Kranführerausweis
 
Die Ausbildung erfolgt nach DGUV V1, DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV 52.
Sie um fast eine theoretische und praktische Ausbildung.
 
Die Ausbildung erfolgt auf:
  • MAN L87 K
  • mit Ladekran ATLAS
  • Tragkraftbis max. 3000 kg
 
* Gerne übernehmen wir auch die jährliche Unterweisung Ihrer Mitarbeiter *