Einteilung der Fahrerlaubnisklassen


Klasse B

 
Mindestalter: 18 Jahre und für bF 17: 17 Jahre
Einschlusskl.: AM, L
Vorbesitz: -
 
  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einer z.G. von nicht mehr als 3.500 Kg ,die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • diese Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger:
    • Anhänger bis 750 Kg z.G. in jedem Fall
    • Anhänger über 750 Kg z.G. , wenn die Summe der z.G. von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t
 

Klasse BE

 
Mindestalter: 18 Jahre und für bF 17: 17 Jahre
Einschlusskl.:
Vorbesitz: B
 
  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
    • wenn die z.G. des Anhängers oder Sattelanhängers nicht größer als 3,5 t.
 

Klasse B 96

 
Mindestalter: 18 Jahre und für bF 17: 17 Jahre
Einschlusskl.:
Vorbesitz: B
 
  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger:
    • Anhänger über 750 Kg z.G. wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t z.G. aber nicht größer ist als 4,25 t z.G.